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Der Spartenbeitrag ist zu entrichten, unabhängig von den Trainingseinheiten. Kündigungsfrist: 1 Monat zum Quartalsende. Ermäßigungsnachweise sind unaufgefordert zu erbringen. Bei Familien-/Geschwisterermäßigungen ist das älteste Mitglied immer das vollzahlende Mitglied. Es wird keine Doppelermäßigung gewährt.